OK Reisen 2024

23 Email: ok-reisen@t-online.de • www.okreisen.de Jahres- und Einmaltarife (ab 04.04.2023) Reiserücktritts-Versicherung OHNE Selbstbeteiligung Prämie in € Reisepreis in € bis Reiserücktritts-Versicherung für eine Reise Einzelperson, Familie, Paar, Objekt(e) Leistungen: Stornokosten-, Reiseabbruch-Versicherung alle Reisearten und Verkehrsmittel Sichere Fahrt – Auto/Bus/Bahn Welt Europa bis 64 Jahre ab 65 Jahre bis 64 Jahre 100,– 11,– RHX100 17,– RHX119 11,– RHX300 200,– 19,– RHX101 29,– RHX120 19,– RHX301 300,– 27,– RHX102 41,– RHX121 26,– RHX302 400,– 36,– RHX103 52,– RHX122 32,– RHX303 500,– 44,– RHX104 63,– RHX123 38,– RHX304 600,– 52,– RHX105 74,– RHX124 43,– RHX305 800,– 59,– RHX106 85,– RHX125 48,– RHX306 1.000,– 66,– RHX107 96,– RHX126 55,– RHX307 1.200,– 75,– RHX108 107,– RHX127 62,– RHX308 1.400,– 87,– RHX109 119,– RHX128 70,– RHX309 1.600,– 99,– RHX110 133,– RHX129 78,– RHX310 1.800,– 111,– RHX111 148,– RHX130 84,– RHX311 2.000,– 123,– RHX112 162,– RHX131 90,– RHX312 2.200,– 139,– RHX113 182,– RHX132 99,– RHX313 2.400,– 154,– RHX114 202,– RHX133 108,– RHX314 2.600,– 169,– RHX115 222,– RHX134 117,– RHX315 2.800,– 184,– RHX116 242,– RHX135 132,– RHX316 3.000,– 199,– RHX117 259,– RHX136 149,– RHX317 über 3.000,– bis 20.000,– 7%* RHX118 9%* RHX137 5%* RHX318 Jahres-Prämie in € Versicherungs- summe in € bis (Stornokosten- u. Reiseabbruch- Versicherung) Jahres-Reiserücktritts-Versicherung für alle Reisen im Jahr Einzelperson Familie/Paar Leistungen: Stornokosten-, Reiseabbruch-Versicherung alle Reisearten und Verkehrsmittel Welt Welt bis 64 Jahre ab 65 Jahre bis 64 Jahre ab 65 Jahre 1.000,– 59,– XTA160 108,– XTG160 73,– XTC160 153,– XTH160 2.000,– 79,– XTA161 173,– XTG161 108,– XTC161 233,– XTH161 3.000,– 111,– XTA162 235,– XTG162 128,– XTC162 275,– XTH162 4.000,– 135,– XTA163 266,– XTG163 145,– XTC163 301,– XTH163 6.000,– 179,– XTA164 338,– XTG164 219,– XTC164 439,– XTH164 8.000,– 259,– XTA165 464,– XTG165 295,– XTC165 579,– XTH165 12.000,– 389,– XTA166 710,– XTG166 429,– XTC166 820,– XTH166 20.000,– 499,– XTA167 900,– XTG167 599,– XTC167 1.190,– X TH 167 13.10.013 (2304)–ERGO50066866 Jahres- und Ei maltarife (ab 04.04.2023) Reiserücktritts-Versicherung OHNE Selbstbeteiligung Prämie in € Reisepreis in € bis Reiserücktritts-Versicherung für eine Reise Einzelperson, Familie, Paar, Objekt(e) Leistungen: Stornokosten-, Reiseabbruch-Versicherung alle Reisearten und Verkehrsmittel Sichere Fahrt – Auto/Bus/Bahn Welt Europa bis 64 Jahre ab 65 Jahre bis 64 Jahre ab 65 Jahre 100,– 11,– RHX100 17,– RHX119 11,– RHX300 13,– RHX319 200,– 19,– RHX101 29,– RHX120 19,– RHX301 23,– RHX320 300,– 27,– RHX102 41,– RHX121 26,– RHX302 31,– RHX321 400,– 36,– RHX103 52,– RHX122 32,– RHX303 37,– RHX322 500,– 44,– RHX104 63,– RHX123 38,– RHX304 43,– RHX323 600,– 52,– RHX105 74,– RHX124 43,– RHX305 50,– RHX324 800,– 59,– RHX106 85,– RHX125 48,– RHX306 56,– RHX325 1.000,– 66,– RHX107 96,– RHX126 55,– RHX307 65,– RHX326 1.200,– 75,– RHX108 107,– RHX127 62,– RHX308 74,– RHX327 1.400,– 87,– RHX109 119,– RHX128 70,– RHX309 83,– RHX328 1.600,– 99,– RHX110 133,– RHX129 78,– RHX310 91,– RHX329 1.800,– 111,– RHX111 148,– RHX130 84,– RHX311 100,– RHX330 2.000,– 123,– RHX112 162,– RHX131 90,– RHX312 108,– RHX331 2.200,– 139,– RHX113 182,– RHX132 99,– RHX313 119,– RHX332 2.400,– 154,– RHX114 202,– RHX133 108,– RHX314 130,– RHX333 2.600,– 169,– RHX115 222,– RHX134 117,– RHX315 141,– RHX334 2.800,– 184,– RHX116 242,– RHX135 132,– RHX316 159,– RHX335 3.000,– 199,– RHX117 259,– RHX136 149,– RHX317 179,– RHX336 über 3.000,– bis 20.000,– 7%* RHX118 9%* RHX137 5%* RHX318 7%* RHX337 * vom Reisepreis Jahres-Prämie in € Versicherungs- summe in € bis (Stornokosten- u. Reiseabbruch- Versicherung) Jahres-Reiserücktritts-Versicherung für alle Reisen im Jahr Einzelperson Familie/Paar Leistungen: Stornokosten-, Reiseabbruch-Versicherung alle Reisearten und Verkehrsmittel Welt Welt bis 64 Jahre ab 65 Jahre bis 64 Jahre ab 65 Jahre 1.000,– 59,– XTA160 108,– XTG160 73,– XTC160 153,– XTH160 2.000,– 79,– XTA161 173,– XTG161 108,– XTC161 233,– XTH161 3.000,– 111,– XTA162 235,– XTG162 128,– XTC162 275,– XTH162 4.000,– 135,– XTA163 266,– XTG163 145,– XTC163 301,– XTH163 6.000,– 179,– XTA164 338,– XTG164 219,– XTC164 439,– XTH164 8.000,– 259,– XTA165 464,– XTG165 295,– XTC165 579,– XTH165 12.000,– 389,– XTA166 710,– XTG166 429,– XTC166 820,– XTH166 20.000,– 499,– XTA167 900,– XTG167 599,– XTC167 1.190,– XTH167 Familie/Paar Als Paar gelten 2 Erwachsene. Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelki nder und bis zu 5 sonstige mitreisende Kinder. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen. Tippgeber-Modell: Sie möchten als neben beruflicher Vermittler Prämien für Reisen mit einer Dauer von über drei Monaten vermitteln oder Prämien, die höh er als €200,– pro Person (für eine Reise) oder über €600,– pro Tarif (für alle Reisen im Jahr) sind? Dann rufen Sie bitte mit Ihrem Kunden die Tippgeber-Hotline +49 89 4166-1822 an Jahres- und Einmaltarife (ab 04.04.2023) Reiserücktritts-Versicherung OHNE Selbstbeteiligung Prämie in€ Reisepreis in€bis Reiserücktritts-Versicherung für eine Reise Einzelperson,Familie,Paar,Objekt(e) Leistungen: Stornokosten-,Reiseabbruch-Versicherung alleReiseartenund Verkehrsmittel S Welt E bis64 Jahre ab65 Jahre b 100,– 11,– RHX100 17,– RHX119 200,– 19,– RHX101 29,– RHX120 300,– 27,– RHX102 41,– RHX121 400,– 36,– RHX103 52,– HX122 500,– 44,– RHX104 63,– RHX123 600,– 52,– RHX105 74,– RHX124 800,– 59,– RHX106 85,– RHX125 1.000,– 66,– RHX107 96,– RHX126 1.200,– 75,– RHX108 107,– RHX127 1.400,– 87,– RHX109 119,– RHX128 1.600,– 99,– RHX110 133,– RHX129 1.800,– 111,– RHX111 148,– RHX130 2.000,– 123,– RHX112 162,– RHX131 2.200,– 139,– RHX113 182,– RHX132 2.400,– 54,– RHX114 202,– HX13 2.600,– 169,– RHX115 222,– RHX134 2.800,– 184,– RHX116 242,– RHX135 3.000,– 199,– RHX117 259,– RHX136 über3.000,– bis20.000,– 7%* RHX118 9%* RHX137 Jahres-Prämie in€ Versicherungs- summe in€bis (Stornokosten- u.Reiseabbruch- Versicherung) Jahr s-Reiserücktrtts-Versicherung für alle Reisen im Jahr Einzelperson Familie/Paar Leistungen: Stornokosten-,Reiseabbruch-Versicherung alleReiseartenund Verkehrs ittel Welt Welt bis64 Jahre ab65 Jahre bis64 Jahre ab65 Jahre 1.000,– 59,– XTA160 108,– XTG160 73,– XTC160 153,– XTH160 2.000,– 79,– XTA161 173,– XTG161 108,– XTC161 233,– XTH161 3.000,– 111,– XTA162 235,– XTG162 128,– XTC162 275,– XTH162 4.000,– 135,– XTA163 266,– XTG163 145,– XTC163 01,– XTH163 6.000,– 179,– XTA164 338,– XTG164 219,– XTC164 439,– XTH164 8.000,– 259,– XTA165 464,– XTG165 295,– XTC165 579,– XTH165 12.000,– 389,– XTA166 710,– XTG166 429,– XTC166 820,– XTH166 20.000,– 499,– XTA167 90 ,– XTG167 599,– XTC167 1.190,– XTH167 Familie/Paar Als Paar gelten2Erwachsene.Als Familie geltenmaximal2Erwachsene,unabhängig vomVerwandtschaftsverhältnis, undKinderbiseinschließlich25 Jahre.Kinder sind eigeneKinder,Enkelkinder und bis zu5 sonstigemitreisendeKinder. Esmuss keingemeinsamerWohnsitz vorliegen. Inder Jahres-Versicherunggilt zusätzlich: Wenn FamilienmitgliederoderPartner alleine reisen ,gilt im Familien-/ Paartarif die volleVersicherungssumme. AlleinreisendeKinder,dienichteigeneKinderoderEnkelkinder sind, sind nicht versichert. Tippgeber-Modell: SiemöchtenalsnebenberuflicherVermittlerPrämi Monaten vermittelnoderPrämien,diehöherals €200,–proPerson (f (füralleReisen im Jahr) sind?Dann rufenSiebittemit IhremKunden (Montagbis Freitag8-19Uhr, Samstag9-13Uhr)oder sendenSie ih ergo-reiseversicherung.de/agenturservice inderRubrik „Reisebüro „Reiserücktritts-Versicherung Ohne Selbstbeteiligung“ Prämien für über OK-Reisen vermittelte Reiseversiche- rungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an. 7.3 Bei lediglich vermittelten Eintrittskarten (z. B. für Musicals, Biathlon, Konzerte, etc.) fallen ab 8 Wochen vor Reisebeginn 100 % Stornokosten an. 7.4 Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass OK- Reisen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. OK-Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu for- dern, soweit sie nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. 7.5. Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers stehen OK-Reisen die Stornokosten gemäß vorstehenden Pau- schalsätzen, jedoch mindestens eine pauschale Ent- schädigung in Höhe von 80 % zu. Für die Umstellung der Buchung auf Einzelbelegung für den verbleibenden Rei- seteilnehmer erheben wir eine pauschale Bearbeitungs- gebühr in Höhe von € 25,- bei Busreisen und € 50,- bei Flugreisen und Kreuzfahrten pro Buchung. 7.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß §651 e (BGB)einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 7.7 Bearbeitungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig. 7.8 Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, bei unserer Partnerversicherung ERGO eine Reise-Rück- trittskostenversicherung, ein Komplettschutzpaket, so- wie weitere Reiseversicherungen abzuschließen. ■ 8 Umbuchung 8.1 Ein Anspruch des Kunden nachVertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reise- ziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart, insbesondere auch der Teilstornie- rung von Zusatzleistungen, Beförderungsleistungen bei der Anreise (Umbuchung) besteht nicht. 8.2 Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden (insbesondere unter Bei- behaltung der Reisedauer und des Reisepreises), werden bis 30 Tage vor Reisebeginn von OK-Reisen folgende Kosten berechnet: - Für die Änderung von Reiseteilnehmern (Namensän- derung/Personenersetzung) werden bei Busreisen € 25,- , bei Flugreisen und Kreuzfahrten € 50,- Bearbeitungs- gebühr pro Person berechnet, außer bei Flügen nach Ticketerstellung. Hier bedarf es der Rückbestätigung durch die Fluggesellschaft und eventuell zusätzlich an- fallende Kosten werden der Buchung belastet. - Bei Reisen mit Flug-, Bahn- oder Busanreisepaketen und Hotel- oder Schiffsübernachtungen wird sich OK- Reisen im Rahmen der Umbuchungsanfrage bemühen, die entsprechenden Arrangements auf den Umbu- chungswunsch anzupassen, hieraus resultierende Mehr- kosten durch Stornie ungen, zwischenzeitliche Preis- erhöhungen oderVerfügbarkeiten trägt der Reisende. 8.3 Umbuchungswünsche des Kunden ab 29 Werktage vor Reisebeginn können, sofern ihre Durchführung über- haupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen g mäß Ziffer 7.2 und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Entsprechende Mehrkosten, insbesondere für die Änderung oder erforderliche Neuausstellung von Flugtickets /Tickets hat der Kunde zu tragen. 8.4 Für eine Vertragsübertragung auf eine dritte Person gilt § 651 e (BGB). 8.5 Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. ■ 9 Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen, nicht von OK- Reisen zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rücker- stattung. OK-Reisen wird sich jedoch bei den Leistungs- trägern um die Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Eine Erstattung der ersparten Aufwendungen entfällt in Fällen, bei denen es sich um unerhebliche Leistungen handelte oder wenn einer Erstattung gesetz- liche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. ■ 10 Gewährleistung, Kündigung durch den Kunden 10.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde gemäß § 651 k (BGB) Abhilfe verlangen. Er ist verpflichtet, der von OK-Reisen eingesetzten Reise- leitung eventuelle Reisemängel unverzüglich anzuzei- gen und Abhilfe zu verlangen. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minde- rung des Reisepreises nicht ein. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Rei- seunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauf- tragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 10.2 Bei Schäden oder Zustellverzögerungen bei Flug- reisen empfehlen wir dringend, dies unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P. I. R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesell- schaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen sind der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung anzuzeigen. Ohne ordnungsgemäße Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlusts. 10.3Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reise- mangels kündigen, gilt § 651 l (BGB). 10.4 Die Geltendmachung von Ansprüchen kann frist- wahrend nur gegenüber OK-Reisen unter folgender Anschrift erfolgen: OK-Reisen, Im Lohfeld 6, D-35287 Amöneburg,Tel. 06429/1360 ■ 11 Haftung und Haftungsbeschränkung 11.1 Die vertragliche Haftung von OK-Reisen für Schä- den, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Kunden von OK-Reisen weder vor- sätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder b) OK-Reisen für einen dem Kunden entstehenden Scha- den allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträ- gers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche auf- grund internationaler Abkommen bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. Im Übrigen gilt § 651 p (BGB). 11.2 OK-Reisen haftet nicht für den Verlust oder die Be- schädigung von Wertgegenständen (z. B. Geld, wichtige Dokumente, Edelmetalle, Juwelen, Schmuck, Kunstge- genstände, Foto- und Filmapparate, mobile Endgeräte - wie etwa Laptops, Smartphones oder Tablets -, jeweils mit Zubehör etc.), es sei denn, sie wurden bei der Beför- derung zur sicheren Aufbewahrung hinterlegt. 11.3 OK-Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermit- telt werden oder die von Dritten und Unabhängigen durchgeführt werden (z.B. öffentliche Verkehrsmittel, Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Bu- chungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so ein- deutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von OK- Reisen sind. §§ 651 b, 651 c, 651 w, 65 y (BGB) bleiben hiervon unberührt. OK-Reisen haftet jedoch, wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von OK-Reisen ursächlich geworden sind. ■ 12 Pass- , Visa- und Gesundheitsbestimmungen 12.1 Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, An- ordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder, die von der Reise berührt werden, zu befolgen. 12.2 OK-Reisen wird deutsche Staatsangehörige über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvor- schriften vor Vertragsabschluss sowie über deren even- tuelle Änderungenvor Reiseantritt unterrichten. An- gehörigen anderer Staaten gibt das jeweils zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird hiervon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden und eventuell Mitreisender (z. B. Doppelstaatsange- hörigkeit, Staatenlosigkeit, Voreintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis, etc.) vorliegen. 12.3 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedo- kumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Etwaige hierfür anfallende Kosten sind allein vom Kunden zu tragen. Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktritts- kosten, Strafen, Bußgelder und sonstige Auslagen oder auch zusätzlich anfallende Reisekosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn OK-Reisen nicht oder nur unzureichend informiert hat. 12.4 Der Kunde hat OK-Reisen alle für die jeweilige Reise erforderlichen persönlichen Daten (Manifestdaten) bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn zur Verfügung zu stellen und zu gewährleisten, dass die angegebenen Manifestdaten mit den Daten in den Reisedokumenten (z. B. Reisepass und Personalausweis) übereinstimmen. Bei Buchung ab 6 Wochen vor Reisebeginn sind die Ma- nifestdaten unverzüglich zurVerfügung zu stellen. 12.5 OK-Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende diese mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, OK-Reisen hat hierbei eigene Pflichten schuldhaft verletzt. 12.6 Sind für die Einreise in ein Land, das von der Reise berührt wird, vom Kunden Einreisegebühren oder ähn- liche Abgaben zu entrichten oder sind kostenpflichtige Reisedokumente (z. B. Visum) erforderlich, deren Be- sorgung OK-Reisen übernommen hat, so ist OK-Reisen berechtigt, hierfür anfallende und verauslagte Kosten an den Kunden weiter zu belasten. Dies gilt nicht, wenn diese Kosten in den Reiseleistungen der Ausschreibung inkludiert wurden. ■ 13 Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens OK-Reisen ist laut EU-Verordnung dazu verpflichtet, dem Kun- den die Fluggesellschaft zu nennen, die allerVoraussicht nach seinen Flug durchführen wird. Sobald OK-Reisen sicher weiß, um welche Fluggesellschaft es sich handelt, ist OK-Reisen ver- pflichtet, den Kunden darüber zu informieren. Sollte sich da- ran noch etwas ändern, muss der Kunde darüber in Kenntnis gesetzt werden. Die„Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm ■ 14 Verjährung, Abtretung, Gerichtsstand und Ver- braucherstreitbeilegung 14.1 Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln nach § 651 i (BGB) verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise demVertrag nach enden sollte. 14.2 Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch Ehepartner, ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des Kunden durch Dritte in eigenem Namen. Dies gilt nicht zwischen dem Kunden und mitreisenden Familien- angehörigen oder diejenigen, für welche der Kunde eine Ver- pflichtung nach Ziffer 1.6 übernommen hat. 14.3 Der Kunde kann OK-Reisen nur an dessen Sitz in Amö- neburg, Deutschland verklagen. Für Klagen von OK-Reisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrags ihrenWohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf- enthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von OK-Reisen maßgebend. 14.4 OK-Reisen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsver- fahren vor einerVerbraucherschlichtungsstelle teil. 14.5 OK-Reisen weist für alle im elektronischen Geschäftsver- kehr geschlossenen Reiseverträge auf die europäische Online- Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/ odr/ hin. 14.6 Die Nichtigkeit und / oder die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags und / oder dieser Bestim- mungen haben nicht die Nichtigkeit und / oder Unwirksam- keit des gesamten Reisevertrags oder der Reisebedingungen zur Folge. ■ 15 Reiseveranstalter OK - Reisen, Kräling e.K., Im Lohfeld 6, 35287 Amöneburg,Tel. 06429/1360. Geschäftsführer: Ottmar Kräling

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